Veröffentlichungspflicht von Gutachten / Studien / Umfragen
Ab 01.01.2023 müssen Bund, Land und Gemeinden sämtliche in Auftrag gegebenen Studien, Gutachten und Umfragen samt deren Kosten für alle zugänglich veröffentlichen, solange deren Geheimhaltung nicht aus Gründen der Amtsverschwiegenheit geboten ist.
Die Gemeinde Munderfing hat sich daher dazu entschlossen, auf der Webseite unter dieser Rubrik dieser Pflicht nachzukommen. Sie haben auch die Möglichkeit, während der Parteiverkehrszeiten des Gemeindeamtes in die Unterlagen Einsicht zu nehmen. Hierfür ersuchen wir Sie um vorherige Terminvereinbarung mit der Amtsleitung.
Wir weisen Sie darauf hin, dass von uns keinerlei Verantwortung oder Haftung für den Inhalt des Werkes (zb. für unvollständige, falsch wiedergegebene oder nicht aktuelle Informationen) übernommen wird.