Wählerevidenz für EU-Bürger
Als Unionsbürger(in), der (die) die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzt, sind Sie an einer Europawahl nur unter der Voraussetzung teilnahmeberechtigt, dass Sie in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
Hier finden Sie Informationen wie Sie als Unionsbürger(in) mit Hauptwohnsitz in einer österreichischen Gemeinde an der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments teilnehmen können.
Formulare für die Eintragung in die Europa-Wählerevidenz liegen auch am Gemeindeamt auf.