Sterbefall – Meldung

Die ersten Stunden- Das sind die ersten Maßnahmen, die bei einem Todesfall zu treffen sind.
  • Kontaktieren Sie möglichst rasch ein Bestattungsunternehmen.

Dieses übernimmt auf Ihren Wunsch viele Amtswege (beispielsweise die Beurkundung am Standesamt) und veranlasst die Überführung des Verstorbenen auf den Fiedhof.

Die ersten Schritte hängen vom Sterbeort ab:
Ihr Angehöriger stirbt zu Hause:
  • Benachrichtigung des behandelnden Arztes (= Hausarzt).
  • Anruf beim Bestattungsunternehmen.
  • Nehmen Sie sich Zeit für die Verabschiedung von Ihrem Verstorbenen und verständigen Sie Angehörige, die das ebenfalls gerne möchten. Das Realisieren des Todes ist für die Bewältigung der Trauer von großer Wichtigkeit. Die Zeit der Verabschiedung ist eine schwere, aber auch wertvolle Zeit.
  • Der Bestatter bzw. der behandelnde Arzt verständigt den zuständigen Arzt für die Totenbeschau.
  • Gibt der Totenbeschau-Arzt den Verstorbenen frei, kann der Bestatter den Verstorbenen abholen und für die Bestattung bekleiden.
  • Der Totenbeschau-Arzt stellt die „Anzeige des Todes“ (wichtig für die Eintragung im Sterbebuch beim zuständigen Standesamt) aus.
  • Ist die Todesursache nicht eindeutig feststellbar, wird der Verstorbene in ein zuständiges Spital oder in eine Gerichtsmedizin zur Klärung der Todesursache überstellt. In diesem Fall informiert Sie Ihr Bestattungsunternehmen über die weiteren Schritte und besorgt die nötigen Dokumente.
Ihr Angehöriger stirbt im Krankenhaus, Pflegeheim, Pensionistenheim oder Hospiz:
  • Klären Sie die Möglichkeit Ihrer Anwesenheit bei Sterben, Tod und Verabschiedung.
  • Anruf  beim Bestattungsunternehmen.
  • Kleider, mit denen der Verstorbene zur Einsargung bekleidet werden soll, müssen ins Krankenhaus (Pflege-, Pensionistenheim, Hospiz) oder zum Bestatter gebracht werden.
  • Wo Sie die „Anzeige des Todes“ erhalten, erfahren Sie in der Verwaltung des Krankenhauses oder bei Ihrem Bestattungsunternehmen.

Möglichst rasch nach der Freigabe wird der Sterbefall beim zuständigen Standesamt (Standesamtsverband Mattighofen) beurkundet. Das erledigt Ihr Bestatter für Sie, dazu benötigt er:

  • Anzeige des Todes
  • Dokumente des Verstorbenen:
  1. Geburtsurkunde
  2. Staatsbürgerschaftsnachweis
  3. Heiratsurkunde
  4. Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
  5. Bei Akademikern: urkundlicher Nachweis akademischer Grade
  6. Bei nichtösterreichischen Staatsbürgern: Reisepass

 

Der Standesbeamte stellt folgende Urkunden aus:

Sterbeurkunde

– Todesbestätigung

Sterbefall - Meldung - Kosten und Gebühren in EUR

Sterbefall - Meldung

Totenbeschaugebühr 76,70