Böllerschießen

Böllerschießen ist das Zünden von Pulverladungen zur Erzeugung einer Knallwirkung.

Das Böllerschießen ist nur

  1. unter Verwendung von Böller- (Salut-) Kanonen mit Böllerpatronen und
  2. aufgrund einer besonderen Bewilligung gestattet.

Eine Bewilligung ist zu feierlichen oder festlichen Anlässen, bei denen das Böllerschießen Brauchtum darstellt, auf Antrag Personen zu erteilen, die

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  2. verlässlich sind und
  3. über die erforderlichen schießtechnischen Kenntnisse in Bezug auf die Böllerkanone und die zu verwenden beabsichtigten Böllerpatronen verfügen, sofern unter Bedachtnahme auf Ort und Zeit des beabsichtigten Böllerschießens gewährleistet ist, dass Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit sowie unzumutbare Lärmbelästigungen vermieden werden.

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Rebekka Krieger

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