Tiertransporte – Viehverkehrschein
Gemäß Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 idgF (TKZVO) dürfen Schafe oder Ziegen nur dann innerhalb Österreichs zwischen zwei verschiedenen Betrieben verbracht werden, wenn bei der Verbringung ein Begleitdokument (Viehverkehrsschein) mitgeführt wird.
Munderfinger Landwirte erhalten Viehverkehrsscheine jederzeit am Gemeindeamt. Die Kosten für die Formulare werden von der Gemeinde übernommen.
Auf http://www.ama.at/ kann der verpflichtend mitzuführende Lieferschein auch online erstellt und anschließend ausgedruckt werden.