Hundehaltung

Hundehaltung in Munderfing – worauf muss man achten?

 

Wann muss ein Hund angemeldet werden?

Ein über zwölf Wochen alter Hund muss innerhalb von fünf Tagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde angemeldet werden.

 

Wer darf einen Hund halten?

Nur wer über 16 Jahre alt ist, darf einen Hund halten. Vorausgesetzt, die nötige Sachkunde und die körperliche wie geistige Eignung sind gegeben. Das gilt auch für Personen, die den Hund zeitwilig beaufsichtigen oder führen.

 

Wie muss der Hund gehalten werden?

Der Hund darf nur so gehalten, beaufsichtigt, verwahrt oder geführt werden, dass

  • Menschen und Tiere durch den Hund nicht gefährdet werden,
  • Menschen und Tiere nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und
  • er an öffentlichen Orten oder auf fremden Grundstücken nicht unbeaufsichtigt herumlaufen kann.

 

Wo muss ein Hund an die Leine?

Im Ortsgebiet besteht Leinen- oder Maulkorbpflicht. Das betriff alle Straßen, Gehsteige und Gehwege innerhalb der Ortstafeln „Ortsanfang“ und „Ortsende“ sowie geschlossen bebaute Gebiete mit mindestens fünf Wohnhäusern.

Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z. B. in Einkaufszentren, Gaststätten und bei Veranstaltungen besteht Leinen- und Maulkorbpflicht.

In Munderfing gibt es keine Freilaufflächen für Hunde.

Überall wo Leinen- bzw. Leinen- und Maulkorbpflicht besteht, darf die Leine nicht länger als 1,5 m sein (Führen an der „kurzen Leine“), damit der Hund entsprechend unter Kontrolle gehalten werden kann. Die Leine muss auch dem Körpergewicht und der Körpergröße des Hundes entsprechend fest sein!

Der Hundehalter ist für das Verhalten seines Hundes immer und überall verantwortlich.

Zeigen Sie, dass Sie und Ihr Hund sich verstehen und gehen Sie in Zukunft an öffentlichen Orten mit Ihrem Vierbeiner immer mit Maulkorb oder Leine statt „al-Leine“ durchs Leben.

 

Muss ich wirklich den Kot meines Hundes aufsammeln?

Wir alle wollen eine Umwelt ohne Hundstrümmerl! Wer einen Hund führt, muss also die Exkremente des Hundes unverzüglich beseitigen.

An den beliebten „Gassi-Runden“ in Munderfing werden von der Gemeinde Sackerl für die Entsorgung der Hundstrümmerl zur Verfügung gestellt.

 

Wann ist die Hundeabgabe fällig?

In Munderfing werden für alle Hunde einheitlich 40,- Euro/Jahr eingehoben welche jährlich bis zum 31. März zu entrichten ist.

Die Hundeabgabe ist für jeden Hund im vollen Jahresbetrag zu entrichten, auch dann, wenn die Haltereigenschaft nicht das ganze Haushaltsjahr über besteht.

 

Abmeldung des Hundes?

Wenn der Hundehalter oder die Hundehalterin das Halten des Hundes beendet, muss er oder sie das unter Angabe des Endigungsgrundes oder unter Bekanntgabe des neuen Besitzers oder der neuen Besitzerin innerhalb von einer Woche der Gemeinde melden.

 

Benötigte Unterlagen

Für die Anmeldung des Hundes:

  • Name und Adresse des Hundehalters oder der Hundehalterin
  • Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter/Geburtsdatum des Hundes
  • Vorbesitzer oder Vorbesitzerin des Hundes
  • Sachkundenachweis
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung über mindestens 725.000,- Euro
  • Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank des Bundes (heimtierdatenbank.ehealth.gv.at)

 

Umfassende Informationen über das Oö. Hundehaltegesetz finden Sie auf der Homepage sichermithund.at

 

Anbieter für Sachkundekurse, Alltagstauglichkeitsprüfungen und Abnehmer einer verhaltensmedizinischen Evaluierung finden Sie auf der Homepage des Landes Oö. Homepage des Landes Oö.

 

 

 

 

Hundehaltung - Kosten und Gebühren in EUR

Hundehaltung

Hundeabgabe - pro Jahr und Hund 40,00

Zuständigkeit und Kontakt

Dagmar Hattinger

Buchhaltung, Bürgerservice, Standesamt, Verwaltung