Besamungsförderung

Die künstliche Besamung von weiblichen Zuchttieren hat stark zugenommen. Dadurch hat sich der Natursprung drastisch reduziert.

Als Gründe sind anzuführen:
  • Verringerte Krankheitsübertragung der Zuchttiere
  • geringere Verletzungsgefahr des Tierhalters
  • schnelleres Erreichen der Zuchtziele
  • individuellere Besamung der einzelnen Tiere möglich

Die Gemeinde fördert pro belegfähigem Zuchttier in der Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 3,50 EUR pro Tier/Jahr. Als Nachweis für die belegfähigen Tiere /Betrieb hat jeder Tierbesitzer die vorgeschriebene und von der AMA kontrollierte Tierliste am Gemeindeamt 1 x jährlich (Dezember) vorzuweisen.

Eine Doppelförderung wird nicht gestattet.

Benötigte Unterlagen

  • AMA Tierliste

Zuständigkeit und Kontakt

Theresa Reif

Bürgerservice, Meldeamt, Verwaltung
Dieses Bild zeigt Sandra Klösler.

Sandra Klösler

Bürgerservice, Meldeamt, Standesamt, Verwaltung