Sozialmarkt (Rot-Kreuz-Markt)

Über 10% der Bevölkerung sind armutsgefährdet und können sich oftmals selbstverständliche Dinge nicht mehr leisten. Um hier Abhilfe zu schaffen, wurde in Mattighofen in der Feldstraße 34 nähe der Berufsschule, ein Sozialmarkt (Rot-Kreuz-Markt) eröffnet, in welchem Güter des täglichen Bedarfs zu günstigen Preisen angeboten werden.

Die Waren werden von Märkten, Erzeugern und Lieferanten zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um Waren des täglichen Bedarfs, welche z.B. wegen Verpackungsschäden, Überproduktion oder sonstiger geringfügiger Mängel nicht zum Verkauf gelangen.

Die Waren werden um ca. 1/3 des üblichen Diskontmarktpreises angeboten.

Einkommensgrenzen:

Einkaufsberechtigt sind Personen, die unter folgenden Einkommensgrenzen (Netto) liegen:

  • 1-Personen-Haushalt: € 1.300,-
  • 2-Personen-Haushalt (Ehepaar/Lebensgemeinschaften): € 1.800,-
  • für jedes im Haushalt lebende unterhaltspflichtige Kind weitere € 300,-

Das wöchentliche Einkaufslimit für Klienten beträgt € 30,- pro Woche. Der Einkaufswert pro Kunde pro Öffnungstag errechnet sich aus € 30,- / Anzahl der Öffnungstage. (Bei zwei Öffnungstagen je € 15,- bei drei Öffnungstagen je € 10,-)

Anträge für die Einkaufskarte im Sozialmarkt/Rot-Kreuz-Markt können an Gemeindeamt gestellt werden.

Um den Markt betreiben zu können, werden freiwillige Mitarbeiter gesucht. Von der Abholung der Waren von den Spenderfirmen, über die Lagerhaltung, das Auspreisen der Waren, Kassenführung und Abrechnung, bis zur Regalbetreuung reicht das abwechslungsreiche Tätigkeitsfeld. Voraussetzung ist das erreichte 17. Lebensjahr, Unbescholtenheit, körperliche Eignung, soziale Einstellung und Begeisterung am Umgang mit Menschen ist unabdingbar. Interessenten für die Mitarbeit melden sich bitte beim Roten Kreuz, Jubiläumstrasse 8, 5280 Braunau, Tel.: 07722-62264.

Berechtigungskarte

Um in Rotkreuz-Markt einkaufen zu können ist eine sogenannte Berechtigungskarte bzw. Bezugsausweis notwendig. Alle Personen, die unter den angeführten Einkommensgrenzen liegen können diese an der zuständigen Rotkreuz-Stelle bzw. Gemeinde beantragen. Der Ausweis berechtigt zum Warenbezug in den Rotkreuz-Märkten und ist bei jedem Einkauf vorzuzeigen.

Sie benötigen dazu:

  • Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
  • Foto
  • Meldezettel
  • Lichtbildausweis

Für nähere Informationen und für die Beantragung einer Berechtigungskarte kontaktieren Sie einfach Ihre Rotkreuz-Bezirksstelle!

Links

Rotes Kreuz

Zuständigkeit und Kontakt

Dieses Bild zeigt Sandra Klösler.

Sandra Klösler

Bürgerservice, Meldeamt, Standesamt, Verwaltung

Dagmar Hattinger

Buchhaltung, Bürgerservice, Standesamt, Verwaltung

Theresa Reif

Bürgerservice, Meldeamt, Verwaltung

Brigitte Strak

Bürgerservice, Meldeamt, Verwaltung