Familienbeihilfe und erhöhte Familienbeihilfe

Für Kinder wird Eltern, unabhängig von ihrer Beschäftigung oder ihrem Einkommen, Familienbeihilfe gewährt.

Grundsätzlich kann die Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres des Kindes bezogen werden. In Ausnahmefällen, wenn beispielsweise Zivildienst geleistet wurde oder das Kind erheblich behindert ist, kann die Familienbeihilfe auch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt werden. Ab der Volljährigkeit ist die Gewährung von Familienbeihilfe jedoch im Allgemeinen an das Vorliegen einer Berufsausbildung gebunden.

Informationen über Familienbeihilfe finden Sie unter https://www.help.gv.at oder unter http://www.bmfj.gv.at/.

Formulare erhalten Sie am Gemeindeamt oder unter dem unten angeführten Link!

Informationen zu der „Antraglosen Familienbeihilfe bei der Geburt eines Kindes“ finden Sie hier.

Links

Link zum Formular Website BMF

Zuständigkeit und Kontakt

Brigitte Strak

Bürgerservice, Meldeamt, Verwaltung

Theresa Reif

Bürgerservice, Meldeamt, Verwaltung