Ausstellung Strafregisterbescheinigung
Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält.
Eine Strafregisterbescheinigung kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.
Die Bescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.
Die Antragstellerin/der Antragsteller muss – außer bei Online-Anträgen mittels Bürgerkarte (E-Signatur) – zwecks Feststellung der Identität persönlich vor der Behörde erscheinen.
Benötigte Unterlagen
- Ausweis
Strafregisterbescheinigung - Kosten und Gebühren in EUR
Strafregisterbescheinigung | |
Strafregisterbescheinigung | 16,40 |
Links
Zuständigkeit und Kontakt
Brigitte Strak
Theresa Reif
Dagmar Hattinger
Rebecca Bogner
derzeit in Karenz