Verpartnerung
Seit 1. Jänner 2010 können in Österreich zwei Menschen des gleichen Geschlechts eine eingetragene Partnerschaft begründen. Damit gehen Sie eine Lebensgemeinschaft auf Dauer mit gegenseitigen Rechten und Pflichten ein.
Die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft erfolgt unter gleichzeitiger und persönlicher Anwesenheit beider Partnerinnen/beider Partner vor der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat, in Wien: MA 35). Mit der protokollierten Erklärung, eine eingetragene Partnerschaft begründen zu wollen, sowie deren Unterfertigung durch die Partnerinnen/Partner und den zuständigen Beamten kommt diese rechtswirksam zustande.
HINWEIS
Auch bei der eingetragenen Partnerschaft ist auf Wunsch
- eine Zeremonie vorzunehmen,
- zwei Begleitpersonen eine besondere Stellung zu verleihen und
- durch die Beamtin/der Beamte am Ende der Zeremonie in angemessener Form mitzuteilen, dass die Partnerschaftswerberinnen/Partnerschaftswerber nunmehr rechtmäßig verbundene eingetragene Partnerinnen/Partner sind.
Voraussetzungen für die Begründung:
- Zwei Personen gleichen Geschlechts
- Volljährigkeit
- Geschäftsfähigkeit; bei beschränkter Geschäftsfähigkeit ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich
- Keine aufrechte Ehe
- Keine aufrechte eingetragene Partnerschaft
- Keine Verwandtschaft in gerader Linie, keine voll- oder halbbürtigen Geschwister, kein Adoptivverhältnis
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Mattighofen
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Mattighofen
5230 Mattighofen, Stadtplatz 1,
1. Stock, Zimmer 8
Standesbeamtin:
Christina Bumhofer
Tel.: 07742/2255-9
Standesbeamter:
Roland Theil
Tel.: 07742/2255-8