Geburtsurkunde
Bei der Anzeige einer Geburt beim Standesamt wird eine Geburtsurkunde ausgestellt. Diese benötigen Sie in vielen Lebenssituationen für Behördengänge, als Nachweis für bestimmte persönliche Daten.
Falls Sie eine weitere Geburtsurkunde benötigen (z.B. Duplikat bei Verlust oder Diebstahl, mehrsprachige Geburtsurkunde), können Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde/internationalen Geburtsurkunde stellen.
In der Geburtsurkunde werden der Name und das Geschlecht einer Person, der Geburtszeitpunkt sowie der Geburtsort festgehalten.
Die internationale Geburtsurkunde wird mehrsprachig, in der Regel zehnsprachig, ausgestellt.
Wer kann die Geburtsurkunde beantragen:
Damit Dritte nicht frei auf Ihre Daten zugreifen können, ist das Recht auf Ausstellung einer Geburtsurkunde auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt:
- Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, sowie sonstige Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird
- Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen, soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, entgegensteht
- Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts im Rahmen der Vollziehung der Gesetze
Geburtsurkunde - Kosten und Gebühren in EUR
Geburtsurkunde |
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Geburtsurkunde | 9,30 |
Zuständigkeit und Kontakt
Für Geburten vor dem 1.1.1939:
Das Pfarramt der Kirchengemeinde Ihres Geburtsortes
Für Geburten nach dem 1.1.1939:
Jede Personenstandsbehörde in Österreich.
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Mattighofen
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Mattighofen
5230 Mattighofen, Stadtplatz 1,
1. Stock, Zimmer 8
Standesbeamtin:
Christina Bumhofer
Tel.: 07742/2255-9
Standesbeamter:
Roland Theil
Tel.: 07742/2255-8