Reisepass – Verlust

Verlust oder Diebstahl im Inland

Bei einem Diebstahl des Reisepasses muss eine Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Mit der Bestätigung der Diebstahlsanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen kann bei der Passbehörde eine Neuausstellung eines Reisepasses beantragt werden.

Bei einem Verlust des Reisepasses genügt bei Antragstellung eines neuen Reisepasses die mündliche Bekanntgabe des Verlustes gegenüber der Passbehörde.

Verlust oder Diebstahl im Ausland

Vorgehensweise im Ausland

Es muss eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei im Ausland erstattet werden. Aufgrund dieser Anzeige stellt die österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) einen Notpass für die Rückreise aus.

Benötigte Unterlagen

  • Sie müssen persönlich bei der Behörde erscheinen (Unterschrift, Fingerscan bei Personen ab 12 Jahren).
  • Vergessen Sie bitte nicht ein Passfoto, das den internationalen Kriterien entspricht und nicht älter als sechs Monate ist (in Farbe)
  • Bei Diebstahl bitte die Diebstahlsanzeige mitbringen
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis der Staatsbürgerschaft
  • Eventuell Heiratsurkunde
  • Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur

 

Links

help.gv.at

Zuständigkeit und Kontakt

Brigitte Strak

Bürgerservice, Meldeamt, Verwaltung

Theresa Reif

Bürgerservice, Meldeamt, Verwaltung

Dagmar Hattinger

Buchhaltung, Bürgerservice, Standesamt, Verwaltung
Rebecca Bogner

Rebecca Bogner

Bürgerservice, Meldeamt, Verwaltung

derzeit in Karenz

Dieses Bild zeigt Sandra Klösler.

Sandra Klösler

Bürgerservice, Meldeamt, Standesamt, Verwaltung