Reisepass – Verlust
Verlust oder Diebstahl im Inland
Bei einem Diebstahl des Reisepasses muss eine Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Mit der Bestätigung der Diebstahlsanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen kann bei der Passbehörde eine Neuausstellung eines Reisepasses beantragt werden.
Bei einem Verlust des Reisepasses genügt bei Antragstellung eines neuen Reisepasses die mündliche Bekanntgabe des Verlustes gegenüber der Passbehörde.
Verlust oder Diebstahl im Ausland
Vorgehensweise im Ausland
Es muss eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei im Ausland erstattet werden. Aufgrund dieser Anzeige stellt die österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) einen Notpass für die Rückreise aus.
Benötigte Unterlagen
- Sie müssen persönlich bei der Behörde erscheinen (Unterschrift, Fingerscan bei Personen ab 12 Jahren).
- Vergessen Sie bitte nicht ein Passfoto, das den internationalen Kriterien entspricht und nicht älter als sechs Monate ist (in Farbe)
- Bei Diebstahl bitte die Diebstahlsanzeige mitbringen
- Geburtsurkunde
- Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Eventuell Heiratsurkunde
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur
Links
Zuständigkeit und Kontakt
Brigitte Strak
Theresa Reif
Dagmar Hattinger
Rebecca Bogner
derzeit in Karenz