Wohnsitz – Ummeldung
Eine Ummeldung ist nur bei einer Änderung der Wohnsitzqualität, d.h. wenn der bestehende Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz und der bisherige Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz wird, sowie in jenen Fällen notwendig, in denen Änderungen der Staatsbürgerschaft, des Namens, des Personenstandes oder des Geschlechts im Ausland erfolgten.
HINWEIS:
Wenn ein neuer Hauptwohnsitz bezogen wird (andere Adresse als die Adresse des bisherigen Hauptwohnsitzes) ist eine Anmeldung erforderlich, bei der gegebenenfalls gleichzeitig die Abmeldung bzw. Ummeldung des alten Hauptwohnsitzes auf einen weiteren Wohnsitz durchgeführt werden kann.
FRIST: Innerhalb eines Monats.
Es fallen keine Gebühren bzw. Kosten an.
Benötigte Unterlagen
Für die Ummeldung benötigen Sie das Meldezettel-Formular, das den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Melderegister dient.
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Zuständigkeit und Kontakt
Brigitte Strak
Theresa Reif
Dagmar Hattinger
Rebecca Bogner
derzeit in Karenz