Ortsentwicklungskonzept (Leitplan)

1) BAULANDKONZEPT
Nr. B1

Ziel: Die Hauptentwicklung der Siedlungstätigkeit soll im Nahbereich des Ortskernes erfolgen.
Maßnahme: Ausweisung von diesen Zonen, welche die Erweiterungsmöglichkeiten darstellen, im ÖEK-Plan.

Nr. B2

Ziel: Nur bestehende Ortschaften, welche die infrastrukturelle Mindestausstattung bestehend aus öffentlichen Wasser- und Kanalleitungen aufweisen, sollen weiter ausgebaut werden.
Maßnahme: Jene Ortschaften, welche für kleinere Erweiterungen geeignet sind, sollen im ÖEK ein Zeichen für Abrundungen erhalten.

Nr. B3

Ziel: Es sollen Möglichkeiten für ein altersgerechtes Wohnen im Munderfing geschaffen werden.
Maßnahme: Aktivitäten von politischer Seite, um altersgerechtes Wohnen in Munderfing zu fördern. (Genossenschaften)

Nr. B4

Ziel: Es besteht eine Nachfrage nach Eigentumswohnungen.
Maßnahme: Genossenschaften motivieren, in Munderfing Projekte umzusetzen.

Nr. B5

Ziel: Es gibt viel ungenützten Wohnraum innerhalb der Gemeinde, der verfügbar werden soll.
Maßnahme: Erheben der leerstehenden Wohnungen, Eigentümer motivieren, diese wieder zu Revitalisieren. Unterstützung bei der Vermarktung derselben durch die Gemeinde.

Nr. B6

Ziel: Betriebsansiedlungen sind in der jüngsten Vergangenheit erfolgreich umgesetzt worden, es sollen sich weiterhin Betriebe ansiedeln.
Maßnahme: Bei der Betriebsansiedlung Betrieben mit qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen den Vorzug geben.

Nr. B7

Ziel: Eindämmen des Flächenverlustes für die Landwirtschaft.
Maßnahme: Bei zukünftigen Betriebsansiedlungen auch ein Augenmerk auf Betriebe mit geringem Flächenbedarf legen, diese Betriebe bevorzugt behandeln.

 

2) VERKEHRSKONZEPT
Nr. V1

Ziel: Reduzierung des KFZ Verkehrs
Maßnahme: Erstellung eines umfassenden und ganzheitlichen Verkehrskonzepts mit Berücksichtigung des Fuß- u. Radverkehrs, sowie des öffentlichen Verkehrs

Nr. V2

Ziel: Ein Radwegenetz, welches gemeindeübergreifend ist, soll entstehen.
Maßnahme: Kontaktaufnahme und Kooperation mit den Nachbargemeinden, um regional ein Radwegekonzept zu erstellen, und dieses dann schrittweise in ein Radwegenetz umsetzten

 

3) GRÜNLANDKONZEPT
Nr. G1

Ziel: Die Gemeinde soll auf dem Weg zur energieautarken Gemeinde den Ausbau von Alternativenergien weiter verfolgen. z.B. Windpark Munderfing
Maßnahme: Die Umsetzung des Windparks durch aktives Handeln unterstützen. Weitere Initiativen, wie Photovoltaik u. ä., nach Maßgabe ideell unterstützen.

Nr. G2

Ziel: Langfristig mehr Flächen für Naherholung und Naturschutz im Gemeindegebiet
Maßnahme: Geeignete Flächen auf dem Gemeindegebiet erheben, sowohl Flächen für Erholung als auch Kleinbiotope. Diese Flächen durch z.B. Radwege, Bänke, Informationstafeln o. ä. der Bevölkerung näher bringen, und diese so als Freizeitfaktor und Naherholungsgebiet aktivieren.

Nr. G3

Ziel: Die durch die Umweltanwaltschaft festgelegten Wildtierkorridore in OÖ betreffen auch das Gemeindegebiet mit dem Korridor Munderfing 2. Dieser Korridor soll gesichert werden.
Maßnahme: Ausweisen des Wildtierkorridors im ÖEK Plan, Darstellung als Grünzug mit der Bezeichnung WTK und dem Zusatztext: „ keine neuen Baulandwidmungen, keine neuen SO-Widmungen im Grünland, wenn sie die Durchlässigkeit ungünstig beeinflussen könnten.

Nr. G4

Ziel: Der Windpark soll den Anforderungen an die Umweltpolitik voll entsprechen und wird zur Gänze in der Vorrangzone Kobernaußerwald West errichtet.
Maßnahme: Die im Gemeindegebiet Munderfing verlaufenden Grenzen der Vorrangzone bilden eine klare Grenze zur Tabuzone laut Ausschlusszonenplan. In den Ausschlusszonen werden keine Windkraftwerke geplant bzw. errichtet.

Dieses Bild zeigt Jürgen Klinger.

Jürgen Klinger

Bauamt, Verwaltung