Bauvollendungsmeldung
Das Ende der Bauausführung muss der Bauherr der Baubehörde schriftlich anzeigen.
Für die Baufertigstellungsanzeige gibt es unterschiedliche Formulare:
- für Wohn-und Nebengebäude (§ 42 O.ö. BauO 1994 idF LGBl. Nr. 70/1998)
- für sonstige bauliche Anlagen (§ 43 O.ö. BauO 1994 idF LGBl. Nr. 70/1998)
Benötigte Unterlagen
- Formular Fertigstellungsanzeige
Je nach Bauvorhaben: (Bitte erkundigen Sie sich am Gemeindeamt über die erforderlichen Beilagen)
- Befund des Bauführers bzw. der jeweiligen besonderen sachverständigen Person gem. § 43 Abs. 2 Z 1 O.ö. BauO 1994 idF LGBl. Nr. 70/1998
- Rauchfangbefund; Attest bezüglich der Heizungs-, Warmwasser-, Gas-, Elektrizitäts- und Blitzschutzanlage (falls eine derartige Anlage vorhanden oder von der Baumaßnahme betroffen ist)
- sowie allenfalls Dichtheitsatteste hinsichtlich Senkgruben, Ölwannen udgl.
Bauvollendungsmeldung - Kosten und Gebühren in EUR
Bauvollendungsmeldung |
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Verwaltungsabgabe | 16,40 |
Ein Drittel der anlässlich der Baubewilligung berechneten Abgabe und je weiteren Befund | 3,90 |