Bauvollendungsmeldung

Das Ende der Bauausführung muss der Bauherr der Baubehörde schriftlich anzeigen.

 

Für die Baufertigstellungsanzeige gibt es unterschiedliche Formulare:

  • für Wohn-und Nebengebäude (§ 42 O.ö. BauO 1994 idF LGBl. Nr. 70/1998)
  • für sonstige bauliche Anlagen (§ 43 O.ö. BauO 1994 idF LGBl. Nr. 70/1998)

Benötigte Unterlagen

  • Formular Fertigstellungsanzeige

Je nach Bauvorhaben: (Bitte erkundigen Sie sich am Gemeindeamt über die erforderlichen Beilagen)

  • Befund des Bauführers bzw. der jeweiligen besonderen sachverständigen Person gem. § 43 Abs. 2 Z 1 O.ö. BauO 1994 idF LGBl. Nr. 70/1998
  • Rauchfangbefund; Attest bezüglich der Heizungs-, Warmwasser-, Gas-, Elektrizitäts- und Blitzschutzanlage (falls eine derartige Anlage vorhanden oder von der Baumaßnahme betroffen ist)
  • sowie allenfalls Dichtheitsatteste hinsichtlich Senkgruben, Ölwannen udgl.

Bauvollendungsmeldung - Kosten und Gebühren in EUR

Bauvollendungsmeldung

Verwaltungsabgabe 16,40
Ein Drittel der anlässlich der Baubewilligung berechneten Abgabe und je weiteren Befund 3,90
Dieses Bild zeigt Jürgen Klinger.

Jürgen Klinger

Bauamt, Verwaltung