Wasseruhr

Wasserzähler dienen der Ermittlung des Wasserverbrauchs.

Die Wasserzähler zur Abrechnung der Wasser- und Kanalbenützungsgebühren müssen dem Maß- und Eichgesetz entsprechen. Dieses Gesetz bestimmt, dass eine Nacheichung bzw. der Austausch des Wasserzählers spätestens alle 5 Jahre erfolgen muss.

Wasserzähler müssen jederzeit zugänglich sein und dürfen nicht durch Regale und andere Gegenstände verstellt werden. Vor und nach jedem Wasserzähler muss ein Absperrventil angebracht sein, damit der Aus- und Einbau möglich ist. Der Einsatz einer Einbaugarnitur samt Absperrventile und Rückflussverhinderer auf einem Bügel ist heute Stand der Technik. Da Wasserzähler auch im Zählwerksbereich mit Wasser durchströmt werden, ist darauf zu achten, dass Zähler frostsicher eingebaut werden.

Neu eingebaute Zähler werden von der Gemeinde Munderfing plombiert.

Vor Arbeiten, bei welchen der Zähler ausgebaut werden muss oder bei neu eingebauten Zählern, bitte umgehend mit dem Gemeindeamt Kontakt aufnehmen, damit diese Wasserzähler ordnungsgemäß plombiert werden.

Nicht plombierte Zähler werden NICHT für die Abrechnung herangezogen und es erfolgt eine Pauschalierung (angenommen werden 50 m³ pro gemeldeter Person).

Wasserzähler/-uhr - Kosten und Gebühren in EUR

Wasserzähler/-uhr

Wasserzähler - Gartenuhr inkl. 10 % MwSt. 70,00
Wasserzähler - Zählermiete 7,00 pro Jahr

Zuständigkeit und Kontakt

Martina Pollach

Buchhaltung, Verwaltung
Dieses Bild zeigt Jürgen Klinger.

Jürgen Klinger

Bauamt, Verwaltung