Amtstafel

Verordnungen

  • Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten im Gewerbegebiet Nord

    Verordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 08.01.2025 bewilligten Bauarbeiten im Gewerbegebiet Nord.

    Aushängezeitraum: 13. Januar 2025 bis 15. April 2025
  • Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten im Gewerbegebiet Nord

    Verordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 21.11.2024 bewilligten Bauarbeiten im Gewerbegebiet Nord.

    Aushängezeitraum: 22. November 2024 bis 1. Februar 2025

Kundmachungen

  • Anberaumung einer mündlichen Verhandlung

    Anberaumung einer mündlichen Verhandlung

    Aushängezeitraum: 20. Januar 2025 bis 30. Januar 2025
  • Flächenwidmungsplanänderung Nr. 5.42-ÖEK Nr. 2.20

    Es wird kundgemacht, dass in der Zeit vom 15. Jänner 2025 bis 14. März 2025 die geplanten Änderungen beim Gemeindeamt während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen.

    Aushängezeitraum: 15. Januar 2025 bis 17. März 2025
  • Flächenwidmungsplanänderung Nr. 5.44

    Es wird kundgemacht, dass in der Zeit vom 15. Jänner 2025 bis 14. März 2025 die geplanten Änderungen beim Gemeindeamt während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen.

    Aushängezeitraum: 15. Januar 2025 bis 17. März 2025
  • Flächenwidmungsplanänderung Nr. 5.45-ÖEK Änderung Nr. 2.21

    Es wird kundgemacht, dass in der Zeit vom 14. Jänner 2025 bis 14. März 2025 die geplanten Änderungen beim Gemeindeamt während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen.

    Aushängezeitraum: 14. Januar 2025 bis 17. März 2025
  • Flächenwidmungsplanänderung Nr: 5.43

    Der vom Gemeinderat am 09.12.2024 beschlossene und mit Bescheid der OÖ. Landesregierung vom 30.12.2024, RO-2024-128248/18-Gro gemäß §34 Abs. 1 in Verbindung mit §36 Abs. 4 des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994, LGBI. Nr. 114/1993 i.d.g.F., aufsichtsbehördlich genehmigte Änderungsplan Nr. 43 zum Flächenwidmungsplan Nr. 5/2013 wird hiermit gemäß § 94 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBI. Nr. 91/1990 i.d.g.F. als Verordnung der Gemeinde kundgemacht.

    Aushängezeitraum: 13. Januar 2025 bis 28. Januar 2025