Bei andauernden Schneefällen sind die Mitarbeiter des Bauhofes der Gemeinde Munderfing teilweise rund um die Uhr aktiv. Die Bauhofmitarbeiter sind sehr bemüht, die Straßen entsprechend dem Prioritätenplan rechtzeitig zu räumen. Wir ersuchen um Verständnis, dass auf Grund des langen Straßennetzes nicht überall gleichzeitig eine Schneeräumung möglich ist.
Es gibt einige wichtige Hinweise:
- Das Ablagern von Schnee von den Grundstücken auf der Straße ist nicht erlaubt!
- Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen abgestellt sind, stellen ein großes Problem für die Schneeräumung dar. Um eine möglichst reibungslose Schneeräumung gewährleisten zu können, bitten wir alle Munderfingerinnen und Munderfinger, ihre Fahrzeuge nicht auf den öffentlichen Straßen abzustellen, damit wir mit unseren Räumfahrzeugen durchfahren können!
- Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften müssen dafür sorgen, dass Schneewächten und Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden. Die Schneeräumung und das Entfernen von Dachlawinen dürfen dabei keine Gefahr oder Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Wenn nötig, müssen gefährdete Straßenabschnitte abgesperrt oder angemessen gekennzeichnet werden.
- Wird eine Schneeräumung durch die Gemeinde auf Privatstraßen durchgeführt, entsteht dadurch keinerlei Anspruch auf eine dauerhafte Räumung.