Gemeinde Munderfing
Dorfplatz 1 | 5222 Munderfing | +43-7744-6255 | gemeinde@munderfing.ooe.gv.at | www.munderfing.at
https://www.munderfing.at/?p=16926

Volksbegehren von 19.09. – 26.09.2022

In der Zeit vom Montag, 19. September bis Montag, 26. September 2022 finden mehrere Volksbegehren statt.

Bitte bei Unterzeichnung am Gemeindeamt einen Lichtbildausweis mitnehmen!

„COVID-Maßnahmen abschaffen“

Text des Volksbegehrens:
Keine gentechnischen Experimente mit Kindern! Wir sind gegen jede Art von Impfzwang, insbesondere bei Kindern. Die Schulen sollen wieder einen ungehinderten Präsenzunterricht – ohne COVID-Maßnahmen – ermöglichen. Die COVID-Maßnahmen und die 3-G-Regel (geimpft, getestet, genesen) gefährden die Gastronomie-, Dienstleistungs- und Kultur-Betriebe existenziell, ohne erkennbaren Nutzen. Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll die sofortige Aufhebung aller COVID-Maßnahmen in Österreich beschließen.

„Black Voices“

Text des Volksbegehrens:
Das Black Voices Volksbegehren ist eine antirassistische Initiative in Österreich mit dem Zweck die institutionelle, repräsentative, gesundheitliche, bildungspolitische, arbeitsrelevante und sozioökonomische Stellung für Schwarze Menschen, Menschen afrikanischer Herkunft und People of Color mit bundesverfassungsrechtlichen Maßnahmen zu verbessern und zu stärken.

„Wiedergutmachung der COVID-19-Maßnahmen“

Text des Volksbegehrens:
Die vielen willkürlichen Vorschriften der Regierung haben massive menschliche, soziale und wirtschaftliche Schäden verursacht. Durch verfassungsgesetzliche Maßnahmen sollen alle Covid-19-Gesetze zurückgenommen, entsprechende Strafen aufgehoben, bezahlte Strafen refundiert und Schadenersatz nach dem bisherigen Epidemie-Gesetz anerkannt werden. Daten müssen privat bleiben, der Verfassungsgerichtshof soll Eilentscheidungen treffen und Amtshaftung auch bei verfassungswidrigen Gesetzen möglich sein.

„Recht auf Wohnen“

Text des Volksbegehrens:
Der Nationalrat wolle ein Bundesverfassungsgesetz beschließen, welches beinhalten soll:
Die Republik hat grundsätzlich alle Staatsbürger bzw. Staatsbürgerinnen ab einem bestimmten Alter auf Antrag beim Erwerb oder der Erhaltung von Wohneigentum in Österreich z.B. durch zinslose Darlehen bedarfsorientiert zu unterstützen. Die Republik hat jedem Menschen in Österreich auf Antrag eine kostenfreie Unterkunft zur Verfügung zu stellen, wenn und solange dieser sich keine Unterkunft leisten kann.

„Kinderrechte-Volksbegehren“

Text des Volksbegehrens:
Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge:
1. die vollständige UN Kinderrechtskonvention in den Verfassungsrang heben,
2. den Import von Produkten, die Kinderarbeit im Produktionsprozess oder der Lieferkette aufweisen, verbieten,
3. in Schulen die tägliche Turnstunde einführen und dafür Sorge tragen, dass diese regional bezogenes Schulessen kostenlos anbieten,
4. für eine signifikante und nachhaltige Erhöhung des Kinderbetreuungsgeldes sorgen und
5. die staatliche Unterhaltsgarantie umsetzen.

„GIS Gebühren abschaffen“

Text des Volksbegehrens:
Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge die GIS Gebühr abschaffen. Die von einem großen Teil der Bevölkerung als solche wahrgenommene abnehmende Programmqualität, eine fragwürdige Erfüllung des öffentlichen Bildungsauftrags, parteipolitische Besetzungen der Führungspositionen und des Stiftungsrats sowie die Abschaffung wichtiger Sportübertragungen rechtfertigen die bestehende Gebühr aus Sicht der Initiatoren nicht. Eine streng zweckgewidmete Gebühr zur Finanzierung von Ö1 ist hingegen legitim.

„Für uneingeschränkte Bargeldzahlung“

Text des Volksbegehrens:
Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um die Beibehaltung des uneingeschränkten Bargeldzahlungsverkehrs zu verankern. Das Bargeld ist im vollen Umfang als Zahlungsmittel und Vermögensform zu schützen, ohne Obergrenzen. Nur eine Verankerung des Bargeldes in der Bundesverfassung, gewährt die Freiheit und die Verfügbarkeit privaten Vermögens und ist als Grundrecht abzusichern.

 

Wer ist stimmberechtigt?

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 16. August 2022 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Die Stimmberechtigten können in jeder Gemeinde ihre Zustimmung zu dem Volksbegehren durch einmalige, eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung kann auch online getätigt werden unter www.bmi.gv.at/volksbegehren.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für das Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Weitere Informationen zu den Volksbegehren im Zeitraum von 19. bis 26. September 2022 finden Sie auf der Amtstafel unter www.munderfing.at/amtstafel.

 

Öffnungszeiten des Gemeindeamtes während der Eintragungswoche:

Montag19.09.202207:00 – 20:00 Uhr
Dienstag20.09.202207:00 – 20:00 Uhr
Mittwoch21.09.202207:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag22.09.202207:00 – 17:45 Uhr
Freitag23.09.202207:00 – 16:00 Uhr
Samstag24.09.202208:00 – 12:00 Uhr
Sonntag25.09.2022geschlossen
Montag26.09.202207:00 – 17:45 Uhr