Kindern ist stets das Queren der Straße zu ermöglichen – auch ohne Schutzweg!
Kinder haben im Straßenverkehr eigentlich immer und überall Vorrang! Kinder sind aus dem Vertrauensgrundsatz ausgenommen. Das heißt: Wenn ersichtlich ist, dass ein Kind die Straße queren möchte, dann ist ihm das zu ermöglichen, auch dort, wo es keinen Schutzweg gibt (StVO § 29a). Der „unsichtbare Schutzweg“ gilt, wenn Kinder alleine, in einer Gruppe oder auch mit Erwachsenen unterwegs sind.