Gemeinde Munderfing
Dorfplatz 1 | 5222 Munderfing | +43-7744-6255 | gemeinde@munderfing.ooe.gv.at | www.munderfing.at
https://www.munderfing.at/?p=22950

„Unsichtbarer“ Schutzweg

Kindern ist stets das Queren der Straße zu ermöglichen – auch ohne Schutzweg!

Kinder haben im Straßenverkehr eigentlich immer und überall Vorrang! Kinder sind aus dem Vertrauensgrundsatz ausgenommen. Das heißt: Wenn ersichtlich ist, dass ein Kind die Straße queren möchte, dann ist ihm das zu ermöglichen, auch dort, wo es keinen Schutzweg gibt (StVO § 29a). Der „unsichtbare Schutzweg“ gilt, wenn Kinder alleine, in einer Gruppe oder auch mit Erwachsenen unterwegs sind.