Sicher mit dem Fahrrad im Straßenverkehr – richtig beleuchtet und StVO-konform ausgestattete Fahrräder und E-Scooter sind im Straßenverkehr sichtbarer!
Vorne muss ein heller weißer oder hellgelb leuchtender Scheinwerfer angebracht sein, hinten ist ein rotes Rücklicht vorgeschrieben, dieses darf auch blinken. Zusätzlich muss ein Reflektor nach vorne (weiß) und einer nach hinten (rot)am Fahrrad montiert sein.
Auf den Pedalen müssen an beiden Seiten gelbe Reflektoren montiert sein; an beiden Rädern gelbe oder weiße Katzenaugen, Reflektorsticks oder in der Bereifung integrierte Reflektorstreifen.
Ein Augenmerk sollte außerdem auf die richtige Kleidung beim Radfahren gelegt werden. Kleidung mit reflektierenden Aufnähern schafft ein Plus an Sicherheit bei Dämmerung und Dunkelheit.
Für akkubetriebene E-Tretroller gelten bei einer Antriebshöchstleistung von 600 Watt und einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h vergleichbare Vorschriften wie für Radfahrer. So müssen auch E-Scooter mit weißem Licht nach vorne und rotem Licht nach hinten ausgestattet sein – und zusätzlich mit Reflektoren an den Seiten sowie nach vorne (weiß) und nach hinten (rot).