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5. Mai 2023
Rücksicht durch Abstand
Alle radfahrenden Menschen, ob im Alltag oder bei einer Trainingsfahrt, kennen die Schreckmomente, wenn sie von Autos zu eng oder auch zu schnell überholt werden. Zu knappes Überholen ist kein „Kavaliersdelikt“. Laut Straßenverkehrsordnung muss beim Überholen ein seitlicher Abstand von mindestens 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts eingehalten werden . Das „Fahren auf Sicht“ – wie es in der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben ist – ebenso wie das Einhalten eines genügend gr…
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30. Juni 2022
Rücksicht durch Abstand
Messungen ergaben: 27 % der Autofahrer:innen hielten sicheren Überholabstand zum Radverkehr nicht ein Ausreichender Abstand beim Überholen ist für die Verkehrssicherheit von Radfahrenden sehr wichtig. Am 28. Juni 2022 hieß es deshalb auf der Hauptstraße im Ortsgebiet von Munderfing „Rücksicht durch Abstand“. Gemeinsam mit der Polizei und der FahrRad Beratung OÖ wurden 79 Messungen des Überholabstandes durchgeführt. Leider hielt jede:r vierte Autofahrer:in den empfohlenen Mindestabstand von 1,5…