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11. September 2020
Hundekot
Bedauerlicherweise wird immer wieder festgestellt, dass der Hundekot von den Hundebesitzern nicht ordnungsgerecht entsorgt wird. Hier sieht § 6 Abs. 3 Oö. Hundehaltegesetz 2002 vor, dass die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten hinterlässt, vom Hundeführer unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Weiters wird auch in der Straßenverkehrsordnung den Hundehaltern die Pflicht zum Entfernen von Hundeexkrementen auferlegt. Das Verbot der Verunreinigung vo…