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15. Oktober 2024
Gartenzäune und Einfriedungen
Bitte vor der Errichtung eines Gartenzaunes zu einer Straße mit der Gemeinde Rücksprache halten – egal ob es sich dabei um eine lebende Hecke, einen Zaun oder eine Mauer handelt! Generell bedarf die Pflanzung von lebenden Hecken und Zäunen innerhalb eines Abstandes von 8 m der Zustimmung der Straßenverwaltung. Bei Gemeindestraßen liegt die Zuständigkeit beim Bürgermeister. Kriterium für die Zustimmung der Straßenverwaltung ist die gefahrlose Benützbarkeit der Straße. Leider kommt es immer…