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Schlagwort 'Besamungsförderung'

  • 7. November 2024

    Besamungsförderung

    Die Gemeinde fördert pro belegfähigem Zuchttier in der Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 3,50 EUR pro Tier/Jahr. Als Nachweis für die belegfähigen Tiere /Betrieb hat jeder Tierbesitzer die vorgeschriebene und von der AMA kontrollierte Tierliste am Gemeindeamt 1 x jährlich (Dezember) vorzuweisen. Eine Doppelförderung wird nicht gestattet. Benötigte Unterlagen AMA Tierliste   Downloads Antrag-auf-Besamungsfoerderung.pdf 204 kB