Aufschließung Neuhöllersberg
Widmung einer Straße für den Gemeingebrauch und ihre Einreihung als Gemeindestraße
Die Gemeinde Munderfing beabsichtigt die Widmung einer Straße für den Gemeingebrauch und ihre Einreihung als Gemeindestraße betreffend Teilflächen der Grundstücke Nr. 2186/1, 82/8, 89/9, 78, 55/1, 76, 77, 57/1, 51 und 53/1, KG 40119 Munderfing
Gemäß § 11 Abs. 6 Oö. Straßengesetz 1991, LGBl.Nr. 84/1991, idgF, wird aus diesem Grunde darauf hingewiesen, dass die Planunterlagen für den Neubau der Aufschließungsstraße Neuhöllersberg in der Zeit
von 16.05.2023 bis (einschließlich) 14.06.2023
zur öffentlichen Einsichtnahme beim Gemeindeamt Munderfing während der Amtsstunden und auf der Webseite aufliegen.
Gemäß § 11 Abs. 7 Oö. Straßengesetz 1991, LGBl.Nr. 84, idgF, kann während der Planauflage jeder, der berechtigte Interessen glaubhaft macht, schriftliche Einwendungen und Anregungen beim Gemeindeamt einbringen.
Der Bürgermeister
Martin Voggenberger