Aufgrund einer EU-Verordnung ist Österreich verpflichtet Personalausweise ab 2. August 2021 mit eingebauten Chip auszustatten. Auf diesem Chip werden das Lichtbild, die personenbezogenen Daten und zwei Fingerabdrücke des jeweiligen Inhabers (analog zum Reisepass) gespeichert und somit die Fälschungssicherheit erhöht. Diese Änderung betrifft Personalausweise für Personen ab dem 12. Geburtstag (ab diesem Zeitpunkt müssen bei Antragsstellung zwei Fingerabdrücke erfasst werden).
Personalausweise, die sich derzeit im Umlauf befinden, behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer. Spätestens jedoch am 3. August 2031 verlieren Personalausweise ohne Chip ihre Gültigkeit, da sie den neuen Anforderungen nicht mehr entsprechen.
Aufgrund der Umstellung auf den neuen Personalausweis mit Chip müssen einige systemische Änderungen durchgeführt werden. Daher können in der Zeit von 19. bis inkl. 30. Juli 2021 KEINE Personalausweise am Gemeindeamt beantragt werden. Sollten Sie in dieser Zeit einen Personalausweis beantragen wollen, so wenden Sie sich bitte direkt an die BH Braunau (nach vorheriger Terminvereinbarung – nähere Informationen finde Sie hier).
Ab 2. August können die neuen Personalausweise mit Chip dann am Gemeindeamt beantragt werden.
Diese Änderung betrifft nur Personalausweise, Reisepässe können in dieser Zeit wie gewohnt am Gemeindeamt beantragt werden. Bitte beachten Sie aufgrund erhöhter Reisedokument-Anfragen, dass die Ausstellung bei allen Behörden derzeit mehr Zeit in Anspruch nimmt. Nähere Informationen unter Aktuelles: Information Reisedokumentausstellung.
Weiterführende Informationen
EU-Verordnung 2019/1157 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise