Am 26. September wird gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.
Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei den bevorstehenden Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeister/innenwahlen optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen Anfang September eine „Amtliche Mitteilung – Wahlinformation / Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeister/innenwahl 2021“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung. Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Code für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet sowie einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.
Doch was ist mit all dem zu tun? Zu den Wahlen am 26. September im Wahllokal bringen Sie den personalisierten Abschnitt mit. Der Abschnitt ist keine Voraussetzung für die persönliche Wahl vor Ort, sondern stellt nur eine Erleichterung für die Wahlabwicklung dar. Sollten Sie den Abschnitt verloren haben, können Sie persönlich vor Ort in Ihrem Wahlsprengel dennoch wählen.
Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“.
Dafür haben Sie nun drei Möglichkeiten:
- Persönlich in der Gemeinde,
- schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder
- elektronisch im Internet
Mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.
UNSERE TIPPS: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 22. September. Die Zustellung erfolgt ab ca. Anfang September mittels eingeschriebener Briefsendung (auch bei Antrag mit Bürgerkarte oder Handysignatur) auf Ihre angegebene Zustelladresse.
Die Wahlkarte muss spätestens am 26. September 2021, 13:00 Uhr (Schluss des letzten Wahllokales) bei der zuständigen Gemeinde einlangen (Adresse und Uhrzeit befindet sich auf der Wahlkarte). Sie haben die Möglichkeit, die Wahlkarte per Briefwahl zu senden oder diese am Wahltag im Wahllokal abzugeben. Bei der Wahl in einer fremden Gemeinde können Sie in Wahllokale gehen, die als Wahlkarten-Wahllokal ausgewiesen sind. Hier dürfen Sie außerhalb Ihrer Gemeinde jedoch nur für die Landtagswahl Ihre Stimme abgeben.
HINWEIS FÜR EU-Bürger: EU-Bürger haben das Wahlrecht für die Gemeinde- und Bürgermeister/innenwahl in der Hauptwohnsitzgemeinde. Das Wählen mit Wahlkarte in einer anderen Gemeinde ist nicht möglich! Senden Sie die Wahlkarte bitte als Briefwahl oder geben Sie diese bei unserem Gemeindeamt rechtzeitig ab!
Verwenden Sie bitte für die Wahlkartenanträge die „Amtliche Wahlinformation“!
Bitte am Wahltag einen Lichtbildausweis mitnehmen!