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Gefördert werden
• Gefördert wird die PV-Parkplatzüberdachung über einem bestehenden oder neuen zu Geschäftszeiten öffentlich zugänglichen Parkplatz mit zumindest 10 Stellplätzen. Die PV-Anlage muss netzangebunden sein (keine Förderung von Inselanlagen).
• Eine Kombination mit der Förderung nach dem EAG ist zwingend erforderlich.
• Einreichen können Unternehmen und sonstigen unternehmerisch tätigen Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen und oberösterreichischen Gemeinden.
Förderhöhe
• max. 500 Euro/kW Modulleistung additiv zur EAGInvestitionszuschussförderung.
• max. Höhe der Investitionszuschüsse von Bund und Land OÖ:
• 65 % der förderfähigen Kosten (netto) für kleine Unternehmen
• 55 % der förderfähigen Kosten (netto) für mittlere Unternehmen
• 45 % der förderfähigen Kosten (netto) für große Unternehmen
Antragstellung
• Kopie des Förderantrages an die OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom) inkl. sämtlicher Unterlagen mit Beschreibung des Vorhabens (technische Dokumentation) an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at
Laufzeit
• die Laufzeit endet mit Beginn des ersten Bundes-Fördercalls 2025 (Einreichdatum)
Nähere Information und Förderkriterien
• Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz
• T: +43-0732-7720-145-01