• Die Stromkostenbremse erhalten seit 1.12.2022 bis 30.06.2024 alle Haushalte mit einem Haushaltszählpunkt und aufrechtem Stromliefervertrag.
• Pro Haushalts-Zählpunkt werden max. 2.900 kWh gefördert.
• Höhe: entspricht dem Anteil des Netto-Arbeitspreises, der 10 ct/kWh übersteigt, wobei der Zuschuss max. 30 ct/kWh betragen kann
• Die Mehrwertsteuer wird vor Abzug des Stromkostenzuschusses berechnet.
• Bei einem Netto-Arbeitspreis von 30 ct/kWh erhalten KundInnen 20 ct/kWh Zuschuss und zahlen brutto 16 ct/kWh (10 ct netto + 6 ct MwSt.).
Info: www.bmk.gv.at
Quelle: OÖ Energiesparverband