Gemeinde Munderfing
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Informationen zur Europawahl am 9. Juni 2024

Zur Teilnahme sind Sie berechtigt, wenn Sie
• spätestens am Tag der Wahl (9. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern
• Österreicher:in oder Unionsbürger:in mit Hauptwohnsitz in Österreich sind oder
• Auslandsösterreicher:in am Stichtag (26. März 2024) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und
• kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vorliegt.

Die Amtliche Wahlinformation wird in gewohnter Form an alle Wahlberechtigten per Post zugestellt. Achten Sie besonders auf diese Mitteilung, sie enthält wichtige Informationen zu Ihrem Wahllokal sowie die Anforderungskarte für die Beantragung einer Wahlkarte.

Zwei Wege zu Ihrer Stimmabgabe

1. Persönliche Stimmabgabe am Wahltag im Wahllokal:

Die Wahllokale in Munderfing befinden sich im

  • Gemeindeamt Munderfing, Dorfplatz (Sprengel 1)
  • Keller des Gemeindeamtes Munderfing, Dorfplatz 1 (Sprengel 2)
  • Bildungszentrum Munderfing, Schulstraße 9 (Sprengel 3)

Wahlzeit: 7 bis 13 Uhr

Für einen reibungslosen Ablauf nehmen Sie bitte den personalisierten Abschnitt „Amtliche Wahlinformation“ sowie einen amtlichen Lichtbildausweis in das Wahllokal mit.

2. Wählen mit Wahlkarte

  • unmittelbar nach Ausstellung im Gemeindeamt
  • per Briefwahl, die Wahlkarte muss spätestens am 9. Juni 2024, 17 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde einlangen.
  • oder Sie können Ihre unterschriebene und verschlossene Briefwahlkarte am Wahltag in einem Wahllokal abgeben oder durch Boten überbringen lassen.

Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte mit entsprechender Begründung (Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe etc.). Die Wahlkarte kann wie folgt beantragt werden:

  • persönlich im Meldeamt zu den Amtszeiten bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12 Uhr (durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises)
  • online auf www.wahlkartenantrag.at bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
  • schriftlich mit der auf Ihren Namen lautenden Anforderungskarte, die der Amtlichen Wahlinformation beiliegt, bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024

Eine telefonische Beantragung von Wahlkarten ist gesetzlich nicht zulässig.