Gemeinde Munderfing
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Handwerkerbonus

Ab 15. Juli 2024 können Sie die Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen (Kosten netto / ohne Steuern) rund um Ihren privaten Wohn- und Lebensbereich auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at beantragen. Pro Kalenderjahr und Person kann ein Antrag eingebracht werden. Die Handwerksleistung muss ab dem 1. März 2024 erbracht worden sein. Die Förderung für 2024 beträgt max. EUR 2.000, für 2025 max. EUR 1.500 pro Person sowie Wohneinheit.

Zu den förderfähigen Handwerksleistungen zählen beispielsweise:

  • Erneuerung von Dächern, Fassaden, Malerarbeiten
  • Spenglerarbeiten
  • Austausch von Fenstern • Installationen (z.B.: Sanitär, Heizung, Klima, usw.)
  • Tischlerarbeiten (z.B.: Kücheneinbau, Einbauschränke, Stiegengeländer, etc.)
  • Pflasterung

Der Online-Antrag ohne ID-Austria:

  • Laden Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis (z.B.: Personalausweis, Reisepass, Führerschein) hoch
  • Füllen Sie das Antragsformular online auf www.handwerkerbonus.gv.at aus
  • Laden Sie die Rechnung über die Handwerksleistung als PDF hoch (Ausweitung auf weitere Formate z.B. Bilddateien in Arbeit)
  • Laden Sie den Nachweis, dass die Rechnung bezahlt wurde (z.B.: Überweisungsbeleg) hoch

Der Online-Antrag mit ID-Austria:

  • Melden Sie sich mit der ID-Austria über unsere Website an
  • Füllen Sie das Antragsformular online auf www.handwerkerbonus.gv.at aus
  • Laden Sie die Rechnung über die Handwerksleistung als PDF hoch (Ausweitung auf weitere Formate z.B. Bilddateien in Arbeit)
  • Laden Sie den Nachweis, dass die Rechnung bezahlt wurde (z.B.: Überweisungsbeleg) hoch

Sie haben selbst keine Möglichkeit Ihren Antrag digital einzubringen?

Auch dritte Personen, wie Verwandte, Bekannte, Ihr Gemeindeamt oder Ihr ausführender Handwerksbetrieb, können Sie dabei unterstützen. Vergessen Sie Ihre Dokumente nicht:

  • Rechnung
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Zahlungsnachweis und Ihren IBAN

Sie haben noch Fragen zum Handwerkerbonus?