Gemeinde Munderfing
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Gartenzäune und Einfriedungen

Bitte vor der Errichtung eines Gartenzaunes zu einer Straße mit der Gemeinde Rücksprache halten – egal ob es sich dabei um eine lebende Hecke, einen Zaun oder eine Mauer handelt!
Generell bedarf die Pflanzung von lebenden Hecken und Zäunen innerhalb eines Abstandes von 8 m der Zustimmung der Straßenverwaltung. Bei Gemeindestraßen liegt die Zuständigkeit beim Bürgermeister.
Kriterium für die Zustimmung der Straßenverwaltung ist die gefahrlose Benützbarkeit der Straße. Leider kommt es immer wieder vor, dass solche Einfriedungen ohne Rücksprache errichtet werden und dann für eine Sichtbehinderung auf der Straße sorgen.
Die Gemeinde kann auch das Schneiden oder Entfernen von Bäumen, Sträuchern, Hecken und dergleichen anordnen, wenn diese die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.