Möchten Sie bei der nächsten Europawahl die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen? Dann müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz stellen.
Voraussetzungen sind:
– Sie haben eine Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates (nicht-österreichische EU-BürgerIn)
– Sie haben das 14. Lebensjahr abgeschlossen.
– Sie haben einen Hauptwohnsitz in Munderfing.
Bei Europawahlen sind Sie wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag das 16. Lebensjahr abgeschlossen haben.
Wenn Sie sich in die Europa-Wählerevidenz eintragen lassen möchten, können Sie dies schriftlich (auch per E-Mail) oder persönlich erledigen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular „Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz für Unionsbürger(innen) die innerhalb des Bundesgebietes ihren Hauptwohnsitz haben“ (online ausfüllen unter: https://www.bmi.gv.at/412/Europawahlen/Informationen_fuer_nicht_oesterreichische_Unionsbuerger_innen.aspx )
- Nachweis der Identität:
Bei einem schriftlichem Antrag: Kopie des Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, …)
Bei einem persönlichem Antrag: Vorlage eines Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, …)