Gemeinde Munderfing
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Corona-Härtefonds – Frist verlängert und Einkommensobergrenzen angepasst

Der OÖ Härtefonds zur Unterstützung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihre Familien, die sich wegen Einkommensverlusten bzw. Lohn-/ Gehaltskürzungen durch Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit auf Grund der COVID-19-Pandemie in einer schwiereigen finanziellen Notsituation befinden.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden unselbständig Erwerbstätige, die vor Eintritt der COVID-19 Pandemie ihren Lebensunterhalt aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit bestritten und Einkommen aus diesem Grund erhalten haben.
Aufgrund der COVID-19 Pandemie liegen Einkommensverluste bzw. Lohn- / Gehaltskürzungen durch Arbeitslosigkeit bzw. Kurzarbeit vor, die aufgrund des dadurch verringerten Netto-Haushaltseinkommens zu einer schwierigen finanziellen Situation im Haushalt führen.

Was wird gefördert?

Der/Die Förderwerber/in muss von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit betroffen sein, welche durch die COVID-19 Pandemie ausgelöst wurde. Die Arbeitslosigkeit darf frühestens seit Beginn der Pandemie (ab 16.03.2020) bestehen. Die Kurzarbeit darf frühestens ab 01.03.2020 bestehen. Die Arbeitslosigkeit bzw. Kurzarbeit muss zumindest in den Monaten Dezember 2020 und / oder Jänner 2021 vorliegen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag in Höhe von 300 bis 700 Euro pro Haushalt gewährt. Das monatliche Netto-Haushaltseinkommen für den genannten Zeitraum Dezember 2020 und Jänner 2021 darf die nachstehend angeführten Einkommensobergrenzen nicht übersteigen und die Netto-Haushaltseinkommensverringerung muss mindestens den untenstehenden Prozentwerten entsprechen.

Unter dem Netto-Haushaltseinkommen im Sinne der Richtlinie ist zu verstehen:

  • Einkommen aus unselbständiger Erwerbsarbeit ( Lohn-/Gehalt)
  • AMS Bezug im Sinne von § 6 Abs. 1 Ziff. 1-5, 7- AlVG
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Krankengeld / Rehageld
  • Lehrlingsentschädigung bei volljährigen Lehrlingen

Monatliche Einkommensobergrenzen für mindestens 15%ige Reduzierung des Netto-Haushaltseinkommens:

HaushaltEinkommensobergrenze
Alleinstehende volljährige Personbis 1.500 Euro
Zwei volljährige Personenbis 2.300 Euro
Jede weitere volljährige erwerbstätige Personbis 1.000 Euro
Jede weitere minderjährige bzw. volljährige Person ohne Einkommenbis 280 Euro

Höhe der Förderung bei mindestens 15% Einkommensreduzierung: (einmaliger Pauschalbetrag)

Anzahl der Personen im HaushaltHöhe der Förderung
1 Person300 Euro
2 Personen400 Euro
3 Personen und mehr500 Euro

Hinweis: Für die Zahl der Personen im Haushalt sind nur jene Personen relevant, die auch für die Berechnung der Einkommensobergrenze berücksichtigt wurden.

Monatliche Einkommensobergrenzen für mindestens 25%ige Reduzierung des Netto-Haushaltseinkommens:

HaushaltEinkommensobergrenze
Alleinstehende volljährige Personbis 1.725 Euro
Zwei volljährige Personenbis 2.760 Euro
Jede weitere volljährige erwerbstätige Personbis 1.000 Euro
Jede weitere minderjährige bzw. volljährige Person ohne Einkommenbis 280 Euro

Höhe der Förderung bei mind. 25% Einkommensreduzierung: (einmaliger Pauschalbetrag)

Anzahl der Personen im HaushaltHöhe der Förderung
1 Person500 Euro
2 Personen600 Euro
3 Personen und mehr700 Euro

Hinweis: Für die Zahl der Personen im Haushalt sind nur jene Personen relevant, die auch für die Berechnung der Einkommensobergrenze berücksichtigt wurden.

Fördergeber sind das Land Oberösterreich und die Arbeiterkammer Oberösterreich. Die Fördergeber finanzieren die Förderung gemeinsam. Die Förderentscheidung wird von einer Kommission nach Prüfung der Förderwürdigkeit getroffen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Der Hauptwohnsitz aller Personen im Haushalt muss jedenfalls seit 1. Februar 2020 bis zur Antragstellung in Oberösterreich liegen.

Es muss eine schwierige finanzielle Situation aufgrund von Einkommensverlusten bzw. Lohnkürzungen / Gehaltskürzung durch Kurzarbeit bzw. Verlust des Arbeitsplatzes vorliegen und im Antrag begründet bzw. glaubhaft dargestellt werden.

Haushalte, die Leistungen nach dem Oö. BMSG bzw. nach dem Oö. SOHAG im Dezember 2020 und / oder Jänner 2021 beziehen, sind von der Antragstellung ausgeschlossen.

Andere Förderungen und sonstige Zuwendungen seitens des Bundes, der Länder oder der Gemeinden werden nicht berücksichtigt. Andere als im Sinne der Richtlinie definierte Einkommen oder Vermögen, die nicht aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit stammen sowie das 13.und 14. Gehalt werden ebenso nicht berücksichtigt.

Das monatliche Netto-Haushaltseinkommen für den Zeitraum Dezember 2020 und Jänner 2021 darf im gemeinsamen Durchschnitt die angeführten Einkommensobergrenzen nicht übersteigen und die Netto-Haushaltseinkommensverringerung muss mindestens den angeführten Prozentwerten entsprechen.

Darüber hinaus ist die soziale Notlage im Antragsformular zu beschreiben bzw. glaubhaft darzustellen.

Abwicklung / Antragstellung

Anträge können ausschließlich in elektronischer Form beim Amt der Oö. Landesregierung eingebracht werden. Das notwendige Formular finden Sie auf der Website des Landes OÖ unter folgendem Link (Formular ganz unten auf der Website): https://www.land-oberoesterreich.gv.at/248725.htm. Ebenfalls auf der Website des Landes OÖ finden Sie die Informationen zu den benötigten Beilagen (Nachweise Haushaltseinkommen, etc.).

Die Förderung kann von 8. Februar 2021 bis 30. Juni 2021 beantragt werden.

Personen, die selbst keine elektronische Einbringungsmöglichkeit haben, können den Antrag in der AK-Zentrale Linz und bei den Bezirksstellen der Arbeiterkammer Oberösterreich in elektronischer Form einbringen. Wenn erforderlich, erfolgt die notwendige Unterstützung und Beratung in der AK-Zentrale Linz und in den Bezirksstellen.

 

Links

OÖ Härtefonds – Covid-19-Fonds für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Land OÖ)

Antragsformular