Die Gemeinde fördert pro belegfähigem Zuchttier in der Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 3,50 EUR pro Tier/Jahr. Als Nachweis für die belegfähigen Tiere /Betrieb hat jeder Tierbesitzer die vorgeschriebene und von der AMA kontrollierte Tierliste am Gemeindeamt 1 x jährlich (Dezember) vorzuweisen.
Eine Doppelförderung wird nicht gestattet.
Benötigte Unterlagen
- AMA Tierliste