Gemeinde Munderfing
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Aktuelle Informationen der OÖ Landesstraßenverwaltung

Verordnung zur Flächenfreihaltung-Mattigtal-Süd

Was ist eine Flächenfreihaltung?
Am 1. Juli 2019 hat die Oberösterreichische Landesregierung ein Raumordnungsprogramm – das ist eine Verordnung auf Basis des Oö.
Raumordnungsgesetzes – erlassen, mit dem bestimmte Flächen für Straßenbauprojekte freigehalten werden.
Die Flächen sind von den Gemeinden in den Flächenwidmungsplänen auszuweisen und zu berücksichtigen.
Mit der Verordnung wird somit sichergestellt, dass die künftige Umsetzung der Straßenbauprojekte nicht durch andere Planungen oder Bauvorhaben gefährdet wird.

 

Was sind die Ziele der künftigen Straßenbauprojekte?

• Spange Jeging
Entlastung des Siedlungsgebietes von Jeging und Anbindung der L 505 Mattseer Straße an die Umfahrung Mattighofen-Munderfing

• Umfahrung Friedburg-Heiligenstatt
Entlastung der Ortschaften Friedburg und Heiligenstatt und Ausbau der B 147 Braunauer Straße

• Spange Höcken
Verbindung zwischen der L 508 Kobernaußer Straße und der B 1 sowie Entlastung der Ortschaften Höcken und Schneegattern

 

Wann wird mit dem Bau der Straßenprojekte begonnen?

Diese Frage kann bei der Verordnung der Flächenfreihaltung noch nicht beantwortet werden.
Der konkrete Baubeginn ist von den verfügbaren finanziellen Mitteln und von der Dauer der Genehmigungsverfahren abhängig.

 

WISSENSWERTES

• Ich bin Grundeigentümer/in im Freihaltebereich. Was bedeutet die Flächenfreihaltung für mich?
Die Verordnung der Flächenfreihaltung hat keine Auswirkung auf das Grundeigentum. Im Freihaltebereich ist es jedoch grundsätzlich nicht möglich, Grundstücke umzuwidmen oder
Gebäude und Anlagen zu errichten. Die Gemeinden können aber in bestimmten Einzelfällen bei der Oö. Landesregierung um die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ansuchen. Bei Fragen zu geplanten Bauvorhaben ist daher die Gemeinde zu kontaktieren. Die land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich.

• Wo finde ich Pläne zur künftigen technischen Umsetzung (z.B. genaue Lage der neuen
Straßenabschnitte) und den vorgesehenen Schutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutz)?
Im Zuge der Korridoruntersuchung wurde lediglich ein grober Trassenverlauf festgelegt. Erst im Zuge der Einreichplanung werden Details wie die exakte Straßenführung, Lage der Anschlüsse, Brücken, Lärmschutzmaßnahmen, Ersatzmaßnahmen für Naturschutz etc. nach dem Stand der Technik und den geltenden Gesetzen fixiert. Erst dann kann auch festgestellt werden, ob die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.

 

• Wie geht es weiter entlang der B 147 im Bereich nördlich von Mattighofen?
Für den Bereich zwischen Mattighofen und Braunau ist ebenfalls ein Raumordnungsprogramm zur Flächenfreihaltung („Mattigtal-Nord“) vorgesehen.