Pflegegeld
Mit dem Pflegegeld wird ein Teil der pflegebedingten Mehraufwendungen durch eine pauschale Geldleistung abgegolten. Dadurch soll die notwendige Pflege gesichert und ein möglichst selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben ermöglicht werden. Gleichzeitig werden durch das Pflegegeld familiäre und ambulante Pflege gefördert.
Pflegegeld wird – je nach Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfes und unabhängig von Alter und Ursache der Pflegebedürftigkeit – in sieben Stufen gewährt.
Um einen Anspruch auf Pflegegeld zu haben, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird,
- ständiger Pflegebedarf von zumindest mehr als 65 Stunden im Monat,
- gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich (unter bestimmten Voraussetzungen kann das Pflegegeld auch in einen EWR-Staat oder in der Schweiz geleistet werden)
Pflegegeld wird zwölf Mal pro Jahr monatlich im Nachhinein ausbezahlt. Vom Pflegegeld werden keine Lohnsteuer und kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen. Bei Verschlechterung kann ein Antrag auf Erhöhung gestellt werden
Wo muss der Antrag auf Pflegegeld gestellt werden:
- Bezieherinnen und Bezieher einer Pension oder Rente bringen den Antrag auf Pflegegeld beim zuständigen Versicherungsträger ein. Das ist jene Stelle, die auch die Pension bzw. Rente auszahlt.
- Über die Einstufung entscheidet die zuständige Stelle auf Grundlage eines ärztlichen Sachverständigengutachtens, wobei bei Bedarf Angehörige und Personen aus anderen Bereichen (z.B. Pflegedienste) beigezogen werden können.
Benötigte Unterlagen
- Antrag für die jeweilige pensionsauszahlende Stelle (PVA, SVA der Selbständigen, BVAEB),
- ärztliche Atteste oder Befunde
- Falls noch kein Pensionsbezug besteht, ist ein Antrag auf bargeldlose Pensionszahlung (erhältlich bei dem Geldinstiut Ihrer Wahl) erforderlich.
Weiterführende Informationen und die entsprechenden Anträge finden Sie hier:
Bundesministerium – Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz