Gemeinde Munderfing
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Corona-Familienhärtefonds

Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend stellt Familien,
die durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind,
30 Millionen Euro aus dem Familienlastenausgleichsfonds für den Corona-Familienhärtefonds zur Verfügung.

Voraussetzungen:

  1. Grundvoraussetzung ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat und dass zum Stichtag 28. Februar 2020 für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen wurde.
  2. Für unselbstständig Erwerbstätige:
    Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28. Februar 2020 beschäftigt war, hat aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren oder wurde in Corona-Kurzarbeit gemeldet.
  3. Für selbstständig Erwerbstätige:
    Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil ist aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notsituation geraten und zählt zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ.
  4. Das aktuelle Nettoeinkommen der Familie darf eine bestimmte Grenze gestaffelt nach Haushaltsgröße nicht überschreiten.

Antragsfromular und Richtlinien finden Sie hier