Finanzielle Unterstützung für den Besuch einer Privatschule
Bei Privatschulen wird im Gegensatz zu öffentlichen Schulen kein Gastbeitrag an die Gemeinden verrechnet. Die Eltern müssen die Kosten für den Schulbesuch selber bezahlen.
Vom Gemeinderat wurde in der Sitzung am 16.12.2019 beschlossen, dass beginnend ab dem Schuljahr 2019/2020 von der Gemeinde Munderfing der Schulbeitrag für Kinder mit Hauptwohnsitz in Munderfing, welche eine Privatschule besuchen, übernommen wird. Die Übernahme des Schulbeitrages ist pro Schuljahr mit maximal 1.500 Euro gedeckelt.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz des Kindes in Munderfing
- Besuch einer Privatschule
- Nur für die Pflichtschuljahre
Erziehungsberechtigte können mit Vorlage der Schulbesuchs- und Überweisungsbestätigung am Ende des Schuljahres am Gemeindeamt formlos um die Übernahme des Schulbeitrages ansuchen.