Entlang von Straßen und im Bereich von Kreuzungen kommt es immer wieder zu Sichtbehinderung auf Grund von Sträuchern, Hecken und Bäumen.
Wichtig: Vom Bewuchs freizuhalten ist das sogenannte Lichtraumprofil. Dieses umfasst den Bereich des öffentlichen Gutes, zumindest jedoch eine senkrechte Linie einschließlich 0,5 m links und rechts des Fahrbahnrandes bis zu einer Höhe von 4,5 m. Gehsteige ab 0,5 m vom Fahrbahnrand sind bis 2,2 m Höhe freizuhalten.
Wir ersuchen alle Munderfingerinnen und Munderfinger ihre Sträucher und Hecken entsprechend zurückzuschneiden!