Baubewilligung

Bewilligungspflichtige Bauvorhaben

Neu-, An-, Zu- und Umbau von (Wohn- und Wirtschafts-) Gebäuden
Betriebsgebäude aller Art (Büro- und Werkstättengebäude usw.)
Kleinhausbauten (bis 3 Wohnungen)
Mehrfamilienhäuser (mehr als 3 Wohnungen)
Änderung des Verwendungszweckes (z.B. Einbau von Wohnräumen in eine Garage)
Jauche- und Güllegruben (offen, ohne Decke)
Land- und forstwirtschaftliche Gebäude ohne Nutztierhaltung(Stallungen) über 300 m² verbauter Fläche und 9 m Höhe
Sämtliche Stallgebäude (Viehhaltung)
Garagengebäude
Dachgeschossausbau (Übermauerung über 1,2 m Höhe)
Glashäuser über 15 m²
Gartenhäuser über 15 m²
Holz-, Lager- und Gerätehütten über 15 m² (nicht landwirtschaftlich genutzt)
Überdachung von Fahrsiloanlagen
Hochsilos
Bienenhütten (Gutachten von Bienensachverständigen ist erforderlich)
Wohnwagen (dauerhaft aufgestellt)
Container (dauerhaft aufgestellt)
Zelte (z.B. für Baumärkte dauerhaft aufgestellt)
Windfang
Abbruch Gebäude (wenn 2 Gebäude direkt zusammengebaut sind oder wenn ein Bebauungsplan vorliegt)
An- und Zubau von Balkonen und Terrassen sowie Balkon- und Terrassenüberdachungen
Mauern/Stützmauern über 1,5 m Höhe
Dachstuhlersatz/Dachstuhländerung
Carports über 35 m² verbauter Fläche

Diese Liste ist nur eine Aufzählung der häufigsten Bauvorhaben und stellt keine abgeschlossene Liste darf. Im Zweifelsfall bitten wir um direkte Kontaktaufnahme mit dem Bauamt.

Benötigte Unterlagen

  • Formular Bauansuchen
  • Lageplan
  • Planskizzen
  • Unterschriften der Nachbarn am Bauplan
  • Energieausweis

Baubewilligung - Kosten und Gebühren in EUR

Bauansuchen

Kosten individuell je nach Bauansuchen
Kosten werden gleichzeitig mit der Baubewilligung vorgeschrieben 0,00

Zuständigkeit und Kontakt

Dieses Bild zeigt Jürgen Klinger.

Jürgen Klinger

Bauamt, Verwaltung