Wasser- und Kanalanschluss
Wasseranschluss
Für den Anschluss von Grundstücken an die gemeinnützige, öffentliche Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Munderfing (Ortswasserversorgungsanlage) wird eine Wasserleitungsanschlussgebühr erhoben. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke.
Kanalanschluss
Für den Anschluss von Grundstücken an das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz wird eine Kanalanschlussgebühr erhoben. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke; bei Vorliegen eines Baurechts ist der Bauberechtigte, der wie ein Eigentümer behandelt wird, gebührenpflichtig.
Benützungsgebühren
Die Bemessung der laufenden Gebühr erfolgt nach dem tatsächlichen Verbrauch. Dieser wird durch einen Wasserzähler festgestellt, welcher jährlich im September abgelesen werden muss.
Wasserbezugsgebühr Subvention für landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe („Mehrverbraucher“)
– Die Subvention in Höhe von 50 % der Wasserbezugsgebühr gilt für landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe bzw. öffentliche Gebäude der Gemeinde ab einem Wasserverbrauch von 301 m³.
– Für die Berechnung wird der Wasserverbrauch pro aktiver Landwirtschaft bzw. bei Betrieben je Betriebsobjekt herangezogen. (Definition gem. § 3 OÖ WVG 2015: Objekt: ein Gebäude, in dem bei bestimmungsgemäßer Nutzung Trink- und/oder Nutzwasser verbraucht wird; mehrere Gebäude, die den Hofbereich eines land- und forstwirtschaftlichen Anwesens bilden, gelten als ein Objekt; dies gilt sinngemäß auch für Betriebsanlagen, die aus mehreren Gebäuden bestehen)
– Als Auszugshaus definierte Gebäude zählen zum landwirtschaftlichen Betrieb, ausgenommen bei Vermietung.
– Für Betriebe wird die Subvention nur für den Wasserverbrauch im gewerblichen Bereich gewährt – die private Nutzung ist von der Subvention ausgenommen. Für die Abrechnung sind hierfür getrennte Wasseruhren notwendig.
– Für Betriebswohnungen und sonstige Vermietungen wird die Subvention nicht gewährt.
– Es ist keine Antragstellung am Gemeindeamt notwendig, die Subvention wird bei der jährlichen Abrechnung automatisch berücksichtigt.
Wasser- und Kanalgebühren - Kosten und Gebühren in EUR
Wasser- und Kanalgebühreninkl. 10 % MwSt.
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Wasserbezugsgebühr - pro m³ Wasser | 1,90 |
Wasserbezugsgebühr für "Mehrverbraucher" (Subvention) - pro m³ Wasser | 0,95 |
Wasser Mindestanschlussgebühr | 2.752,20 |
Kanalbenützungsgebühr - pro m³ Frischwasser | 4,66 |
Kanal Mindestanschlussgebühr | 4.591,40 |