Melderegister – Auskunft
Jede Person kann bei den Meldebehörden eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen.
Um jemanden ausfindig zu machen, können Sie eine Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz dieser Person beantragen.
Auskünfte über Geburtsdaten können nur Personen beantragen, die einen Exekutionstitel gegen die Gesuchte/den Gesuchten vorweisen können.
Die Gesuchte/der Gesuchte muss durch bestimmte Merkmale soweit individualisiert werden, dass Mehrfachauskünfte nicht zustande kommen. Folgende Daten von der gesuchten Person sind mindestens erforderlich:
- Vor- und Familienname/Nachname
- Ein zusätzliches Merkmal, um die Person eindeutig identifizieren zu können (z.B. Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit oder frühere Adresse)
Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Auskunftssperre zu stellen. Hierfür muss ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft gemacht werden. Infrage kommen beispielsweise Menschen, die begründete Sorge vor Racheakten geltend machen können oder Fälle von Inkognitoadoptionen. Bei Bestehen einer Auskunftssperre wird keine Meldeauskunft erteilt.
Benötigte Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
Meldeauskunft - Kosten und Gebühren in EUR
Meldeauskunft |
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Aus dem lokalen Melderegister | 2,10 |
Aus dem zentralen Melderegister | 3,30 |
Links
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