Meldepflicht für EWR Bürger
EWR-Bürger sind aufgrund der Freizügigkeitsrichtlinie zum Aufenthalt für mehr als drei Monate berechtigt, wenn sie
- in Österreich Arbeitnehmer oder Selbständige sind oder für sich und ihre Familienangehörigen über eine ausreichende
- Krankenversicherung und über ausreichende Existenzmittel verfügen oder
- eine Ausbildung bei einer Schule oder Bildungseinrichtung absolvieren und für sich und ihre Familienangehörigen über eine ausreichende Krankenversicherung und über ausreichende Existenzmittel verfügen.
EWR-Bürger, denen das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht zukommt, haben, wenn sie länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhältig sind, dies binnen vier Monaten ab Einreise der Behörde (Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn) anzuzeigen.
Benötigte Unterlagen
- gültiges Reisedokument (Reisepass, Personalausweis)
- 1 Lohnzettel oder Einkommensnachweis bei Selbständigkeit
- Beschäftigungsbewilligung (nur für EWR-Bürger aus Rumänien oder Bulgarien)
- Nachweis der aufrechten Krankenversicherung (österr. e-card, Versicherungsbestätigung oder dergleichen)
- Schulbesuchsbestätigung bei schulpflichtigen Kindern
- Heirats- und Geburtsurkunden bei Familienangehörigen
Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist von der Behörde eine Anmeldebescheinigung auszustellen.
Zuständigkeit und Kontakt
Brigitte Strak
Theresa Reif
Dagmar Hattinger
Rebecca Bogner
derzeit in Karenz