Bereits 813.000 Neuregistrierungen in den ersten sechs Monaten. Anteil der SEPA-Kund:innen liegt mittlerweile bei 70,8 Prozent.
Mit 1. Jänner trat das ORF-Beitrags-Gesetz in Kraft, anstelle der GIS-Gebühren, die an den Besitz eines Radios oder Fernsehgerätes gebunden war, wurde nun allen österreichischen Haushalten der ORF-Beitrag vorgeschrieben. Dieser ist mit 15,30 Euro deutlich günstiger als die bisherige GIS-Gebühr von 22,45 Euro, das entspricht einer Reduktion von über 30 Prozent. Das Management des neuen ORF-Beitrags obliegt der ORF-Beitrags Service (OBS) die auch Landesabgabe für die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Steiermark und Tirol mit einhebt.
Mit Jahresbeginn mussten alle bestehenden GIS-Zahler:innen auf das neue System des Beitrags umgestellt und auch all jene Haushalte mit einbezogen werden, die bis dahin noch nicht beitragspflichtig waren. Für die OBS war dies eine herausfordernde Aufgabe angesichts der kurzen Zeitspanne zwischen Ratifizierung des ORF-Beitrags Gesetzes 2024 am 08.09.2023 und Inkrafttreten am 1. Jänner 2024. Zum Vergleich: In Deutschland waren zweieinhalb Jahre zur Umstellung auf den Rundfunkbeitrag anberaumt. „OBS-Geschäftsführer Alexander Hirschbeck: „Die Anforderungen der Umstellung auf das neue System waren groß und sehr komplex, der Druck sehr hoch. Wir hatten aber auch mit einem hohen Informationsbedarf gerechnet und uns bestmöglich darauf vorbereitet.“
Neue Welle der Informationskampagne
Die Service- und Informationsangebote der OBS wurden bisher sehr gut genutzt, trotzdem existiert weiterhin Informationsbedarf. Deshalb wurde Mitte Juni bereits eine weitere Informationskampagne mit TV- und Radiospots gestartet, die vermittelt, warum der ORF-Beitrag zu zahlen ist und welche Leistungen damit ermöglicht werden. Begleitet werden die Schaltungen von Aktivitäten auf Social Media, um auch jüngeres Publikum zu erreichen und zusätzlichen Raum für Interaktion zu schaffen.
Sehr gut angenommen wurde die Option, bei der Online-Registrierung gleich eine SEPA-Lastschrift einzurichten, die den Vorteil hat, dass man die Zahlung auch auf ein Intervall von zwei oder sechs Monaten aufteilen kann. Davon haben seither mehr als zwei Drittel aller Haushalte Gebrauch gemacht, Tendenz weiter stark steigend.
Schwerpunkt auf Unternehmen
Aktuell erhalten auch Unternehmen Aufforderungen den ORF-Beitrag zu entrichten, und zwar all jene, die 2023 kommunalsteuerpflichtig waren. Die Unternehmen müssen nicht von sich aus aktiv werden, die OBS erhebt die Anzahl der zu entrichtenden ORF-Beiträge und übermittelt die Vorschreibungen. Detaillierte Informationen dazu finden sich auf der OBS-Website orf.beitrag.at/firmen. Alexander Hirschbeck betont abschließend: „Es ist unsere Aufgabe, den Österreicherinnen und Österreichern bestmöglichen Service und Information zum ORF-Beitrag anzubieten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten sehr gute Arbeit. Ich möchte mich beim gesamten Team für den Einsatz bedanken.
Weitere Informationen zum ORF-Beitrag finden Sie unter orf.beitrag.at
Rückfragehinweis: presse@orf.beitrag.at
Am Gemeindeamt gibt’s einen Infoständer, an dem Sie Antragsformulare und Infoflyer für den ORF Beitrags-Service finden können. Nutzen Sie diesen Service, um sich schnell und unkompliziert mit den notwendigen Unterlagen zu versorgen.