Gemeinde Munderfing
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Europa-Wählerevidenz für nicht-österreichische EU-BürgerInnen

Möchten Sie bei der nächsten Europawahl die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen? Dann müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz stellen.

Voraussetzungen sind:

– Sie haben eine Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates (nicht-österreichische EU-BürgerIn)
– Sie haben das 14. Lebensjahr abgeschlossen.
– Sie haben einen Hauptwohnsitz in Munderfing.

Bei Europawahlen sind Sie wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag das 16. Lebensjahr abgeschlossen haben.

Wenn Sie sich in die Europa-Wählerevidenz eintragen lassen möchten, können Sie dies schriftlich (auch per E-Mail) oder persönlich erledigen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular „Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz für Unionsbürger(innen) die innerhalb des Bundesgebietes ihren Hauptwohnsitz haben“ (online ausfüllen unter: https://www.bmi.gv.at/412/Europawahlen/Informationen_fuer_nicht_oesterreichische_Unionsbuerger_innen.aspx )
  • Nachweis der Identität:
    Bei einem schriftlichem Antrag: Kopie des Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, …)
    Bei einem persönlichem Antrag: Vorlage eines Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, …)