Ab dem 5. Dezember wird die Handysignatur durch die ID Austria abgelöst, die nicht nur als staatlicher Ausweis für das Internet in Österreich fungiert, sondern ab 2026 auch in der gesamten EU.
Funktionen:
- Identifikation per Smartphone
- Erledigung vieler Behördenwege online
- Führerschein (Scheckkartenführerschein notwendig) vorzeigen
- In Zukuft können auch Zulassungsschein und E-Card auf dem Handy vorgezeigt werden.
Neue App heißt „Digitales Amt“ (ehemals Handysignatur) und kann nur auf Smartphones mit Fingerabdruck- oder Gesichtsscanner genutzt werden.
Zusätzlich kann die App „eAusweise“ istalliert werden, welche digitale Ausweise wie den Führerschein, Zulassungsschein, Personalausweis und die E-Card speichert.
Der Umstieg von der Handysignatur auf die ID Austria ist jederzeit möglich. Wer die neuen Funktionen der ID Austria nutzen möchte, benötigt die Vollversion. Diese erfordert das persönliche Erscheinen bei einer Registrierungsstelle (Bezirkshauptmannschaften, Gemeindeämter, Magistrate, Finanzämter und Landespolizeidirektionen).
Für jene, die weder Handysignatur noch ID Austria bisher genutzt haben gilt, dass man mindestens 14 Jahre alt sein muss und persönlich eine Registrierungsstelle im eigenen Bundesland aufsuchen muss. Ein Ausweis, Smartphone mit Fingerabdruck- oder Gesichtsscanner und ein aktuelles Passfoto sind mitzubringen.
Bei der zuständigen Registrierungsstelle wird die ID Austria aktiviert und ein Freischaltcode sowie ein Widerrufspasswort ausgehändigt. Die abschließende Registrierung erfolgt zu Hause auf einem zweiten Gerät. Dafür müssen der Code auf einer Website eingegeben, Benutzername und Passwort festgelegt sowie die App „Digitales Amt“ installiert und dort wiederum ein TAN eingegeben werden.
Trotz der digitalen Option bleiben persönliche Behördenwege vor Ort weiterhin möglich; es wird keine ausschließliche Online-Nutzung geben.