Allgemeine Informationen
Nach Durchführung der Totenbeschau durch eine Ärztin/einen Arzt muss die Anzeige des Todesfalls beim Standesamt durchgeführt werden. Hier erhalten Sie auch die Sterbeurkunde bzw. die beglaubigte Abschrift aus dem Sterbebuch.
Voraussetzungen
Die Totenbeschau wurde bereits durchgeführt
Das Formular „Anzeige des Todes“ (und die darin enthaltene „Todesbescheinigung“) sind vorhanden.
Fristen
Die Anzeige des Todesfalls muss spätestens am nächsten Werktag erfolgen.
Benötigte Unterlagen
- Formular „Anzeige des Todes“ und die darin enthaltene „Todesbescheinigung“
- Eigener amtlicher Lichtbildausweis
- Personaldokumente der Verstorbenen/des Verstorbenen – soweit vorhanden:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (Heimatrollenauszug)
- Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde
- Bei Verwitweten: zusätzlich
- Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde
- Bei eingetragenen Partnerinnen/eingetragenen Partnern: zusätzlich
- Abschrift aus dem Partnerschaftsbuch bzw. Partnerschaftsurkunde
- Urteil über die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft
- Bei Geschiedenen: zusätzlich
- Scheidungsbeschluss bzw. Scheidungsurteil
- Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Mattighofen
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Mattighofen
5230 Mattighofen, Stadtplatz 1,
1. Stock, Zimmer 8
Standesbeamtin:
Christina Bumhofer
Tel.: 07742/2255-9
Standesbeamter:
Roland Theil
Tel.: 07742/2255-8